ICTcloud Ltd. setzt in einzelnen Arbeitsschritten Werkzeuge der künstlichen Intelligenz ein. Diese Seite erklärt, wo, wie und mit welchen Kontrollen - in Anwendung von Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), deren Transparenzpflichten seit dem 2. August 2026 gelten.
Inhalte von Website und Blog
Diese Website sowie unsere Blogbeiträge entstehen mit Unterstützung generativer KI-Werkzeuge - beim Recherchieren, Verfassen, Gestalten und in der technischen Umsetzung. Jeder Inhalt wird vor Veröffentlichung von einem Menschen geprüft, verifiziert und freigegeben. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei ICTcloud Ltd.: Ist ein Inhalt fehlerhaft, verantworten wir das - nicht das eingesetzte Werkzeug.
Bildmaterial auf dieser Website stammt überwiegend aus lizenzierten Bildquellen und wird von uns bearbeitet. Einzelne Bilder und Illustrationen können mit KI erzeugt oder bearbeitet sein. Solche KI-erzeugten Bilder zeigen keine realen Personen, Orte oder tatsächlichen Ereignisse und werden nicht zur Darstellung von Nachrichten verwendet.
KI-Systeme, die wir für Kunden einrichten
Wir konzipieren und installieren lokale KI-Systeme und Assistenten auf kundeneigener Infrastruktur. Bei der Übergabe gilt: Konversationsassistenten weisen sich zu Beginn des Gesprächs klar erkennbar als KI-System aus (Art. 50 Abs. 1 KI-VO); es besteht stets ein Weg zu einer realen Person, wenn Nutzende dies wünschen oder die Anfrage den Rahmen des Assistenten verlässt; wir implementieren weder Emotionserkennung noch biometrische Kategorisierung von Personen; wir erstellen keine Deepfakes und keine Inhalte, die Aussehen oder Stimme realer Personen nachbilden.
Die Transparenzpflichten gegenüber den Endnutzenden liegen beim Kunden, der das System als Betreiber in Betrieb nimmt; wir schaffen die technischen Voraussetzungen dafür und dokumentieren sie bei der Übergabe.
Kennzeichnung synthetischer Inhalte
Wo unsere Systeme synthetische Inhalte erzeugen (Text, Bild, Audio oder Video), verwenden wir die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 KI-VO, anwendbar ab dem 2. Dezember 2026.
Was die KI nicht tut
Wir setzen keine automatisierten Systeme für Entscheidungen ein, die rechtliche Wirkung entfalten oder Personen erheblich beeinträchtigen: Offerten, Bewertungen und Auswahlentscheide treffen wir selbst. Auf dieser Website gibt es keinen KI-Chatbot, und wir erstellen keine KI-gestützten Profile von Website-Besuchenden. Einzelheiten zur Datenbearbeitung finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Interne Kompetenzen
In Anwendung von Art. 4 KI-VO werden die Personen, die bei ICTcloud KI-Systeme einsetzen oder für Kunden einrichten, entsprechend ihrer Rolle und den Risiken der eingesetzten Werkzeuge geschult.
Rückmeldungen
Für Fragen zum KI-Einsatz in unseren Inhalten oder Produkten oder zur Meldung eines aus Ihrer Sicht fehlerhaften Inhalts nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Wir antworten innerhalb weniger Arbeitstage.
Stand: August 2026